Artikel im Magazin/Tages-Anzeiger/Bund/12-App vom 17.11.2018
Die Ablehnung des EWR-Vertrags in der historischen Abstimmung vom 6. Dezember 1992 war für die linke und liberale Elite ein Schock und für Bundesbern eine echte Zäsur: 50,3 Prozent Nein-Stimmende, 14 Kantone und 4 Halbkantone gegen den EWR-Vertrag, ein markanter Deutsch-Welsch-Graben und mit 78 Prozent Stimmbeteiligung eine Mobilisierung, wie sie die Schweiz seit der AHV-Einführung von 1947 nie mehr erlebt hatte.
Die Autoren der Vox-Analyse dieser Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 konnten ihre Frustration nicht verbergen. Sie analysierten, «dass vor allem Personen mit wenig Schulbildung Nein gestimmt haben». Neinsager gegen die EWR-Vorlage waren laut ihrer Analyse «Personen, die in der Deutschschweiz auf dem Lande wohnen, über einen bescheidenen Ausbildungsstand verfügen und sich, falls sie politisch sensibilisiert sind, im Zentrum oder rechts einordnen». Es waren also gewissermassen «die Dummen auf dem Lande», die der gebildeten Elite die Suppe verweigert hatten.
Ausschlaggebend waren ökonomische Motive
Doch bald darauf meldete sich der St.Galler Politologe Silvano Moeckli mit einem Verriss der gewagten, etwas elitären Vox-Analyse mit seiner Gegenthese, die er nicht nur aus den Vox-Detailergebnissen, sondern zusätzlich auch aus einer Spezialbefragung in St.Galler Gemeinden ableitete: «Nicht – wie die Autoren der Vox-Analyse meinen – tief verankerte Mythen waren ausschlaggebend für das mehrheitliche Nein in der Deutschschweiz zum EWR; sondern vielmehr ökonomische Motive, nämlich die Unsicherheit der Selbstständigerwerbenden und der unteren sozialen Schichten in Bezug auf ihre wirtschaftliche Zukunft.» Nach Moeckli waren es also die Gewerbler und Berufsarbeiter, die aus ihrer realistischen Einschätzung der Wirtschaftsfolgen zur Ablehnung des EWR neigten.
Die Detailauswertung der Vox-Befragung nach der EWR-Abstimmung zeigte in der Tat, dass neben den verbreiteten Bedenken wegen des Souveränitätsverlusts der Schweiz bei rund 70 Prozent der EWR-Ablehnenden vor allem in drei Bereichen konkrete Motive im Vordergrund standen, nämlich Angst erstens vor Zuwanderung, zweitens vor Lohndruck und drittens vor der damit verbundenen Arbeitsplatzgefährdung. Dabei waren vor allem Facharbeiter und Gewerbetreibende die hauptsächlichen Angst- respektive Erfahrungsträger.
Auch heute gelten EU-Skeptiker noch als rassistische Abschotter oder Globalisierungsverlierer.
Diese Spaltung bei der Interpretation des Wählerverhaltens in Migrationsfragen hat sich bis zum heutigen Tag fortgesetzt. Sie manifestiert sich heute auch bei der Erklärung migrationskritischer und konservativer Wählerreaktionen in den USA (Trump), in Frankreich (Le Pen), Deutschland (AfD), Österreich (Kunz) oder Italien (Lega/Cinque Stelle). Der Medientenor bezeichnet den Trend etwa so: «Populisten übernehmen die Macht.» In jedem dieser Länder mögen unterschiedliche Konjunkturlagen eine Rolle spielen, aber ihr gemeinsames Merkmal ist, dass die Einwanderungsfrage vorherrschend die Wahlen beeinflusste.
Auch heute gelten die EU- und Globalisierungsskeptiker bei den einen als unbelehrbare, rückwärtsgewandte oder gar rassistische Abschotter, die die Zeichen der Moderne nicht begriffen haben – und bei den anderen als die existenziell betroffenen Globalisierungsverlierer, die ihre ökonomische Situation realistisch als eigene Identität wahrnehmen und politisch zur Geltung bringen.
Polarisierung führte zum EWR-Nein
Als Tiers-Mondiste der entwicklungspolitischen Gründerjahre, später als Konsulent in der Unctad und danach als Sekretär der Erklärung von Bern (heute Public Eye) begleiteten die Themen Freihandel, Globalisierung und Migrationsfolgen mich ein Leben lang. Demzufolge richtete ich damals mein Augenmerk auch lange vor der EWR-Debatte auf die Pläne zum Europäischen Wirtschaftsraum. Im Frühjahr 1992 publizierte ich das Buch «Europa-Entscheid», das sich mangels anderer unabhängiger Schriften mit über 40’000 verkauften Exemplaren in sieben Auflagen als Bestseller – als «Europa-Polyglott», wie er spöttisch genannt wurde – erweisen sollte. Bedingt auch durch diese Publikationen war ich als eidgenössischer Parlamentarier von 1991 bis 2004 an den europapolitischen Weichenstellungen als Protagonist mit eigener Meinung beteiligt.
Die Arbeitsplatzgefährdung und der mögliche Lohndruck durch den freien Personenverkehr wurden im heissen Abstimmungskampf 1992 vor allem vom Alleinkämpfer Christoph Blocher und seiner (hauptsächlich privat finanzierten) Abstimmungsmaschinerie thematisiert, während die damals meinungsführenden Funktionäre des Schweizer Gewerkschaftsbundes (SGB) und die SP-Werbung diese existenziellen Fragen eher hilflos ignorierten.
Hitzige Debatte während der Nationalratssession 1992: Eugen David (CVP, links) diskutiert mit Rudolf Strahm (SP) über den EWR. Foto: Keystone
Es war aber dann doch der SGB-Präsident Walter Renschler, der nach der Sommerpause 1992 beim federführenden Wirtschaftsminister, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, persönlich vorsprach und dringend eine rasche Aktion zum Schutz der Löhne verlangte. Als früherer Nationalrat war er mit der Bundeshausmechanik bestens vertraut und vernetzt. Der SGB-Sachbearbeiter Daniel Nordmann, der sich mit Human-Resources-Fragen befasst hatte, unterstützte ihn in dieser Frage. Delamuraz war gegenüber dem gewerkschaftlichen Anliegen skeptisch. Er glaubte an seine europapolitische Mission und ignorierte die publikumswirksame Polemik des «Ayatollah Blocher», wie er ihn nannte, in den grossen konservativen Massenveranstaltungen der deutschen Schweiz. Delamuraz stellte für Oktober 1992 bloss eine Erklärung des Bundesrats zum Abstimmungskampf in Aussicht, die dann allerdings keine gesetzlichen Massnahmen vorsehen sollte.
Ich war mit Walter Renschler in engem Kontakt und pflegte auch einen Austausch mit dem SGB-Sekretär Nordmann. Die Lohndruck-Ängste schätzte auch ich für meinungsprägend ein. Aus meiner Zeit in der Basler Chemie – die Zuwanderung begann dort schon in den 1950er-Jahren – kannte ich die subjektiven, teils fremdenfeindlich untermauerten Ängste in der Arbeiterschaft, die mit der Schwarzenbach-Initiative 1971 schon früh zu einer Entfremdung gegenüber Gewerkschaften und Sozialdemokratie geführt hatten.
«Es braucht flankierende Massnahmen, eine soziale Abfederung gegen Lohndruck.»Rudolf Stram in der EWR-Parlamentsdebatte 1992
Die komplexe EWR-Vorlage wurde im Nationalrat erst vier Monate vor der Volksabstimmung in einer kurzen Sondersession behandelt. Diese Eile sollte sich als gravierender Fehler herausstellen. In dieser historischen Parlamentsdebatte äusserte ich mich am 25. August 1992 kritisch zur Frage der Personenfreizügigkeit: «Man kann nicht nur billigere Filets und billigere Flugreisen aufgrund des EWR versprechen, sondern muss ehrlicherweise auch vom Druck auf die Löhne reden…. Es wird eine härtere Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt geben – das ist übrigens von einigen auch erwünscht –, aber die härtere Konkurrenz trifft natürlich die Schwächeren und die Frauen.» Zudem skizzierte ich in diesem Votum bereits meine Vorschläge, um die ich mich später immer wieder bemühte und um die es mir in diesem Beitrag geht: «Es braucht flankierende Massnahmen, es braucht eine soziale Abfederung gegen Lohndruck und Sozialdumping, z. B. durch Mindestlöhne bei Normalarbeitsverträgen in Bereichen, wo die Gewerkschaften nicht präsent sind, oder auch durch Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die erleichtert werden sollen.»
Diese Äusserungen im Nationalrat kamen bei den EWR-Befürwortern nicht gut an, obschon ich keineswegs eine Ablehnung des EWR propagierte. Moritz Leuenberger bezeichnete sie in der Nationalratsdebatte als «Slalompopulismus», ein Ausdruck, der lange an mir hängen sollte. Ich wurde in der Folgezeit wegen dieses «Stigmas» und wegen meines Buches «Europa-Entscheid» als unzuverlässig eingestuft, obschon ich mich vor der Volksabstimmung kritisch-positiv für den EWR einsetzte und dann unzählige Male in den Versammlungssälen ein «Ja-trotzdem» propagierte. Doch die Zeit war in den polarisierten 1990er-Jahren (und teilweise bis heute) einfach nicht reif, um die existenziellen Ängste und abstimmungsleitenden Bedenken zum freien Personenverkehr offiziell wahrzunehmen. Die Linke war immer fixiert auf das Selbstverständnis: «Links ist das Gegenteil von Blocher – auf deinen Gegner kannst du dich verlassen.»
Vom EWR-Nein zur Kompromissvorlage
Nach der Ablehnung des EWR-Vertrags am 6. Dezember 1992 waren in Bundesbern die Konsternation gross und die Katerstimmung danach fast unbeschreiblich. Von da an war die politische Polarisierung irreversibel. Die Europafrage spaltete fürderhin auch die bürgerlichen Parteien.
In den Folgejahren nach dem EWR-Nein reagierte der Bundesrat, stark inspiriert von liberalen Diplomaten wie David de Pury, mit einem Paket von rund sechzig Gesetzesanpassungen an den damaligen Stand des Acquis communautaire, mit der sogenannten Eurolex. Delamuraz sprach von einer «Liberalisierungsrakete», und in der offiziellen Sprachregelung hiess dies «autonomer Nachvollzug». Immerhin sind unter Delamuraz’ Federführung wichtige wettbewerbspolitische Weichenstellungen wie die Totalrevision des Kartellgesetzes, der Arbeitslosenversicherung und der Beitritt der Schweiz zur WTO (als Weiterentwicklung der Gatt-Verträge) zustande gekommen. Dies in wesentlichen Bereichen mit einer Zusammenarbeit zwischen Bürgerblock, meist ohne SVP, und der Linken. (Der Schreibende war in der Wirtschaftskommission WAK-N dabei.)
Die Frage des Lohnschutzes wurde hämisch als «Strahms Steckenpferd» karikiert.
Ab etwa Mitte der 1990er-Jahre wurden in Brüssel exploratorische Gespräche über die Möglichkeiten von neuen Sektoralabkommen zwischen der EG und der Schweiz geführt. Dabei pochte Brüssel von Anbeginn auf den vollen Einbezug der Personenfreizügigkeit. «Kein Rosinenpicken» war quasi das «Ceterum censeo» der EG-Diplomaten gegenüber der Schweiz. Ich erinnere mich an eine Aussprache mit Jakob Kellenberger, zu dieser Zeit als Staatssekretär der schweizerische Chefunterhändler bei den Sektoralabkommen. Ich fragte ihn besorgt nach einem Ausweg aus dem abstimmungspolitischen Personenfreizügigkeitsdilemma. Kellenberger hatte kein Verständnis dafür und insistierte auf einer vorbehaltlosen Übernahme des freien Personenverkehrs nach EG-Doktrin.
Durch gute persönliche Kontakte mit Mitarbeitern des Integrationsbüros IB wussten wir, dass die zwingende Verknüpfung zwischen der Personenfreizügigkeit und den übrigen Sektoralabkommen – was später unter der Bezeichnung «Guillotine-Klausel» in den Bilateralen I Eingang finden sollte – von Schweizer Unterhändlern in den informellen Gesprächen mit Brüsseler Diplomaten angeregt worden ist. Damals brüsteten sich die IB-Leute mit dieser «genialen» Idee – heute wollen die damaligen Protagonisten nichts mehr davon wissen. Jakob Kellenberger belässt in seinem detaillierten Erfahrungsbericht von 2014 die Entstehung der Guillotine-Klausel elegant aussen vor. Nach zahlreichen Gesprächen versuchte ich die Frage des Lohnschutzes im Rahmen des freien Personenverkehrs – hämisch auch als «Strahms Steckenpferd» karikiert – wieder aufzunehmen.
Am 18. Dezember 1997 reichte ich die parlamentarische Initiative «Personenverkehr und arbeitsmarktliche Schutzbestimmungen» ein, mit der ich im Hinblick auf die geplanten Sektoralabkommen Schweiz–EG vier Schutzmassnahmen forderte, nämlich erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, die Kompetenz der Kantone zu minimalen Arbeitsbedingungen für Tieflohnbranchen, ein Gesetz für Entsendearbeit und Vorschriften für Arbeitsvermittlung und Leiharbeit. Ich versicherte mich vorgängig der Unterstützung auch von bürgerlichen Parlamentsmitgliedern der Wirtschaftskommission WAK-N, der ich angehörte. Auch in der eigenen Fraktion, der SP, erhielt ich dafür zurückhaltende Unterstützung.
Die Widerstände in der Bevölkerung führten nach und nach zu einer stärkeren Beachtung von Lohnängsten.
Die ständigen Diskussionen um den freien Personenverkehr und die damit verbundenen Widerstände in der Bevölkerung führten indes nach und nach zu einer stärkeren Beachtung von Lohn- und Existenzängsten. Ab Frühjahr 1998 war Pascal Couchepin Bundesrat und Wirtschaftsminister, und er machte mit seinem politischen Gespür deutlich, dass es zur Akzeptanz neuer Verträge mit der EG auch Lohnschutzmassnahmen brauche. Vor allem der freisinnige BIGA-Direktor Jean-Luc Nordmann, der als ehemaliger Chef des Arbeitsamts Baselland die Lohndruckprobleme von Grenzregionen kannte und auch juristisch klare Vorstellungen hatte, wurde zum juristischen Architekten der flankierenden Lohnschutzmassnahmen.
Beim Arbeitgeberverband war der politisch sensible Direktor Peter Hasler überzeugt, ohne gewisse Schutzmassnahmen im Arbeitsmarkt sei keine Personenfreizügigkeit zu gewinnen. Ebenso wurde der Schweizerische Gewerbeverband, stark beeinflusst vom Baselbieter Gewerbedirektor Hans Rudolf Gysin, zum klaren Befürworter arbeitsmarktlicher Kontrollmassnahmen. Beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund hatte der Posten des Chefökonomen von Beat Kappeler zu Serge Gaillard gewechselt, und Letzterer pflegte mit der Arbeitgeberseite und dem BIGA eine enge Kooperation. Das Projekt der flankierenden Lohnschutzmassnahmen – später mit dem Kürzel FLAM gehandelt – wurde so zu einem Projekt der Sozialpartner.
Nach dem Vorliegen der Sozialpartnerabsichten bezüglich der FLAM zog ich am 9. November 1998 meine parlamentarische Initiative aus taktischen Gründen zurück, um den Eindruck eines linken Anliegens zu vermeiden. Mein Vorstoss deckte sich materiell mit diesen Plänen.
Der Schutz der Arbeitnehmer
Die Idee eines Pakets von flankierenden Lohnschutzmassnahmen war bei der Linken nicht rüttelfest konsolidiert – bei den Gewerkschaften schon. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen der Bilateralen I gab es in der SP-Fraktion der Bundesversammlung eine tiefe Meinungsdifferenz: Eine EG-freundliche Gruppe befürwortete zwar die FLAM, aber sie wollte deswegen die Bilateralen nicht gefährden. Eine andere Gruppe stellte demgegenüber die FLAM geradezu als Bedingung für ein Ja zu den Verträgen vor. Es brauchte drei Diskussionsanläufe bis zum Entscheid. Mit einer Zweidrittelmehrheit entschied sich die Fraktion für die FLAM als ihre unumstössliche Vorbedingung für eine Unterstützung der Bilateralen I. Dies sollte danach für die Akzeptanz der FLAM entscheidend werden. Zu diesem wegleitenden Fraktionsentscheid hatten vor allem auch die Gewerkschafter Ernst Leuenberger (SO) und Paul Rechsteiner (SG) beigetragen.
Die Beratung des siebenteiligen, komplexen Pakets der bilateralen Verträge I erfolgte in verschiedenen parlamentarischen Kommissionen. Für die Gesamtvorlage wurde eine Spezialkommission gebildet, in der alle Protagonisten des Nationalrats Einsatz nahmen. Die härteste, gehässigste Auseinandersetzung drehte sich um die Personenfreizügigkeit und die FLAM. Christoph Blocher und Walter Frey von der SVP attackierten direkt Bundesrat Couchepin und BIGA-Direktor Nordmann. Sie bezichtigten die Freisinnigen und Christdemokraten der «Schädigung des Standorts Schweiz» durch diesen «ordnungspolitischen Sündenfall» der arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen. Christoph Blocher hatte ein gutes Gespür dafür, dass diese Lohnschutzmassnahmen die Arbeitnehmerschaft und das Gewerbe positiv zugunsten der Bilateralen beeinflussen würden. Mit den FLAM hatten wir später tatsächlich ein starkes Argument in den Podiumsdebatten und Medien für die bilateralen Verträge.
Arbeitsmarktschutz-Massnahmen haben sich für die aussenpolitische Öffnung der Schweiz als matchentscheidend erwiesen.
Die Bilateralen I wurden schliesslich am 21. Mai 2000 mit 67 Prozent Jastimmen und in 24 Kantonen überwältigend angenommen. Die Vox-Analyse dieser Volksabstimmung sagte deutlich, dass die Stimmbevölkerung den vorgesehenen FLAM vertraute. Gewisse Unbestimmtheiten in den Vertragsdetails tauchten erst viel später auf.
Auch bei den Bilateralen II mit den Zusatzverträgen zu Schengen und Dublin spielten 2005 die FLAM eine absolut entscheidende Rolle. Das neue Entsendegesetz sah noch zusätzliche Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping (8-Tage-Regel, Kautionspflichten) vor. (Annahme am 5. Juni 2005 mit 55 Prozent, danach EU-Osterweiterung am 25. September 2005 mit 56 Prozent.)
Der damalige Bundesrat Hans-Rudolf Merz (rechts) besichtigte im Mai 2005 die Zollanlage Laufenburg. Foto: Keystone
Zu den FLAM ist aus heutiger Sicht auch der Inländervorrang zu zählen, der im Dezember 2016 vom Parlament als zentrales Vollzugselement der im Februar 2014 knapp angenommenen Masseneinwanderungsinitiative beschlossen worden ist. Er wird Mitte 2018 und Anfang 2020 etappenweise in die Praxis überführt werden. Nach meiner Einschätzung wird diese neue Stellenvermittlungspraxis nach dem Prinzip «inländische Stellensuchende zuerst» die Meinung zur Migrationsfrage in Zukunft entscheidend prägen.
Nach diesen Erfahrungen haben sich Lohn- und Arbeitsmarktschutz-Massnahmen für die aussenpolitische Öffnung der Schweiz plebiszitär als absolut matchentscheidend und unabdingbar erwiesen. Der Bundesrat hat daraus die richtigen Konsequenzen gezogen und in den Verhandlungsmandaten 2013 und 2018 für ein mögliches institutionelles Rahmenabkommen die Beibehaltung der FLAM als «rote Linie» festgelegt. Wer diese FLAM und den Inländervorrang infrage stellt, gefährdet die aussenpolitische Öffnung!
Eine Nachbemerkung
Nach dieser subjektiven Nacherzählung des politischen Wegs zu den bilateralen Abkommen und zur Akzeptanz der Personenfreizügigkeit würde sich eine theoretische und konzeptionelle Erörterung zur Interdependenz von Globalisierung, Freihandelstheorie und Migration aufdrängen.
Hier möchte ich bloss skizzenhaft einige konzeptionelle Überlegungen nachtragen: Die Personenfreizügigkeit ist zwar im Römer Vertrag 1957 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG bereits vorgezeichnet, aber sie wurde erst 1985 mit der Konkretisierung des Binnenmarkts und der vier «Freiheiten» (freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr) zum Dogma erhöht und in Richtlinien konkretisiert. Dabei wird der «Faktor Arbeit» als ein mobiles Gut wie Waren, Dienstleistungen und Kapital betrachtet, ungeachtet der damit verbundenen menschlichen, kulturellen, sprachlichen, bildungspolitischen Eigenheiten.
Die Personenfreizügigkeit ist an sich ein neoliberales Konzept.
Die Personenfreizügigkeit ist an sich ein neoliberales Konzept. Wie Wolfgang Streeck in seiner historischen Analyse der EWG-Entstehung aufzeigt, stammte der Ansatz der freien Mobilität des «Produktionsfaktors Arbeit» vom geistigen Vater des ökonomischen Neoliberalismus, von Friedrich A. von Hayek. Dieser erwartete mit der freien Arbeitskräftemobilität einen kostensparenden Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen: «Wenn erst einmal die Grenzen geöffnet sind und Bewegungsfreiheit gesichert ist, verlieren alle nationalen Organisationen dieser Art, ob Gewerkschaften, Kartelle oder Berufsverbände, ihre monopolistische Stellung und ihre Fähigkeit…. zu kontrollieren.»
Der französische Präsident der EG-Kommission, Jacques Delors, Promotor des Binnenmarktkonzepts von 1985, hatte die Vorstellung, dass der freie Personenverkehr zwingend mit einer «Sozialunion», also einer Angleichung und Regulierung der arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen, verknüpft werden müsse. Sein Konzept fiel allerdings nach seiner Amtszeit der neoliberalen Deregulierungswelle zum Opfer und wurde nicht weitergeführt.
Mit den Plänen einer Währungsunion wurde die Personenfreizügigkeit erneut zur absoluten Notwendigkeit erklärt: Wenn schon die Landeswährungen im Korsett der Euro-Einheitswährung trotz unterschiedlicher Produktivitäten der Länder nicht mehr fluktuieren können, soll dafür der «Produktionsfaktor Arbeit» total mobil werden. Statt der Wechselkursanpassungen soll also die Migration der Arbeitskräfte den Ausgleich sicherstellen.
Die Theorie des Freihandels ging allerdings konzeptionell nie von der Migration der Arbeitsbevölkerung zwischen den am Freihandel beteiligten Ländern aus. Freihandel wäre auch ohne freien Arbeitskräfteverkehr möglich.
Die EU wird ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung Europas zunehmend einbüssen, wenn sie die Migration nicht steuert.
Nach der Osterweiterung der EU ist die Personenfreizügigkeit verstärkt dogmatisiert und bis zur Unionsbürgerschaft vertieft worden. Die regierenden Eliten Osteuropas erhofften sich durch Lohntransfers ihrer in den Westen ausgewanderten Landsleute einen Beitrag zum Zahlungsbilanzausgleich. Seit etwa 2010 stellte sich die EU immer dogmatischer und unnachgiebiger gegen die britischen Forderungen nach einer flexibleren Handhabung respektive Einschränkung der Personenfreizügigkeit – mit den bekannten Folgen: Die Migrationsskepsis der Briten und die Unnachgiebigkeit der EU wurden absolut verhaltensleitend für den Brexit-Entscheid.
Die europäische Integration hat zwei existenzielle Überlebensbedingungen: erstens die Lockerung respektive soziale Flankierung der Personenfreizügigkeit und zweitens die Bewältigung der Nord-Süd-Disparitäten, die mit der Währungsunion zusammenhängen. Ich denke, dass die Union die plebiszitäre Akzeptanz bei der Bevölkerung Europas zunehmend einbüssen wird, wenn sie nicht die Migration mit einer Art flankierender Schutzmassnahmen oder Kontrollen steuert. (Von der Bewältigung der aussereuropäischen Migrationsströme nach Europa ganz zu schweigen; wobei die Menschen mit ihren Ängsten kaum zwischen Asylmigration und Personenfreizügigkeit unterscheiden.)
Die flankierenden Schutzmassnahmen zur Personenfreizügigkeit, die die EU aus dogmatischen Gründen der Schweiz verweigert, wären exakt jene Reformen, die in Westeuropa zur Rettung der europäischen Integration nötig wären. Die neueren kleinen Retuschen an den Regeln für die Entsendearbeit sind zu wenig. Bisher hat sich Brüssel, je mehr die Kritik aus der Bevölkerung aufkam, desto stärker auf den neoliberalen Katechismus der vier Freiheiten versteift. Globalisierung und Migration brauchen zwingend eine soziale Flankierung oder Kontrolle, sonst sind sie nicht nachhaltig und werden politisch nicht überleben.
» Online Artikel im Tagesanzeiger
VERLAGSHINWEIS
Dieser Artkel erschien im Sammelband des Europa-Instituts der Universität Zürich, Herausgegeben von Notter el al: „Europäische Idee und Integration – mittendrin und nicht dabei?“ Liber Amicorum für Andreas Kellerhals. Verlag Schulthess Nov. 2018. Seiten 189-199.
» PDF Download ganzer Text: Europäische Idee und Integration — mittendrin und nicht dabei?