Wie soll die elektronische ID aussehen?
Debatte zum E-ID-Gesetz
Kolumne von Rudolf Strahm vom 29.1.2021 in TA-Media
Wer hat nicht seine Mühe im Umgang mit der kommerzialisierten, digitalen Welt? Viele, Alte und Junge, fühlen sich im globalen Netz oft verloren, manipuliert und als Werbeadressaten instrumentalisiert.
Es bräuchte jetzt eine saubere staatliche Regelung des Digitalen zumindest im staatsbürgerlichen Bereich, um Vertrauen zu schaffen. Doch der Bund tut jetzt das Gegenteil, indem er die Herausgabe des elektronischen Identitäts-Ausweises an eine private Aktiengesellschaft mit einem Konsortium von Konzernen und Banken überträgt. Der Bund begnügt sich damit, das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Passdaten der Bürger für diesen privaten Herausgeber der E-ID zu bestätigen und legitimieren. Die elektronische ID hat die Funktion eines individuellen, verschlüsselten Login-Code und gilt als Vorläufer zu einem elektronischen Pass.
In der Volksabstimmung vom März geht es um ein neues Bundesgesetz zur elektronischen Identität der Staatsbürger (E-ID-Gesetz). Mit dieser gesetzlichen Anerkennung wird ein privates Konzern-Konsortium die Rechte zur Herausgabe einer offiziell anerkannten digitalen Identität erhalten. Diese Konsortiums-AG nannte sich bisher „Swiss Sign Group AG“ und umfasst die Service-Public-Anbieter Post, SBB und Swisscom, zudem acht grosse Banken unter anderem UBS, CS, Raiffeisen, Six Group, und neun Privatversicherungsgesellschaften wie Axa, Swisslife, Zurich, Helvetia, Mobiliar.
Im Vorfeld der Gesetzgebung standen 2016 vier Varianten für die Herausgabe einer digitalen Identität zur Diskussion, auch solche mit staatlichen Lösungen wie in den Nachbarländern. Doch das Konzernkonsortium konnte sich in der Bundesverwaltung lobbymässig zugunsten der Privatisierung durchsetzen. Damit kann es die Verleihung der digitalen Identität an die Bürger an sich ziehen.
Mit dem E-ID-Gesetz besorgt die Grossbank, die Versicherungsgesellschaft oder der Staatskonzern die Herausgabe einer elektronischen ID an die Bürger. Statt über das Passbüro läuft alles über den Konzern an die Kunden. Auf den ersten Blick ist dieser Systemwechsel eine Vereinfachung, aber er führt zu einer Entstaatlichung einer ursprünglich hoheitlichen Aufgabe.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die ihre Vorlage mit ähnlicher Verbissenheit wie seinerzeit bei der Bekämpfung der Konzernverantwortungsinitiative vertritt, hat in ihrer Präsentation die Rolle und Namen der Anbieterkonzerne verschwiegen. Man versteckt diese nennt sie jetzt neutral „Herausgeber“ oder „Identitäts-Provider“ (IdP). Aufgrund des E-ID-Gesetzes könnten auch mehrere E-ID-Konsortien miteinander in einen Wettbewerb treten. Doch in der Realität wird sich eine Monopolagentur mit den Konzernen durchsetzen. Kleinere und gewerbliche Anbieter haben in der digitalen Welt keine Gestaltungsmacht.
Ich bin, offen gesagt, auch nach vielen fachlichen Rückfragen nicht in der Lage, alle Behauptungen von Befürwortern und Gegnern des E-ID-Gesetzes in ihrer Auswirkung zu beurteilen. In der Volksabstimmung werden sich wohl jene durchsetzen, die sich am meisten Abstimmungswerbung leisten können.
Bundesrätin Keller-Sutter behauptete in der NZZ: „Die E-ID ist freiwillig“. Gleichzeitig strebt sie, wie sie ausführte, eine hohe „Marktdurchdringung“ mit der E-ID an. Die Stiftung für Konsumentenschutz hatte im E-ID-Gesetz einen solchen Freiwilligkeits-Paragraphen durchgesetzt (und verzichtet jetzt auf eine Abstimmungsempfehlung). Kann sich der Bürger dem Zwang noch entziehen? Wenn mir heute die Post die Ablieferung eines Pakets per Internet mitteilt, kann ich das Ablieferdatum nur mit der Akzeptierung meiner elektronischen, persönlichen Swiss-ID abändern. Ich kann zwar auf die elektronische ID verzichten, aber dann muss ich mich mit dem Telefon in einer Endlos-Schlaufe anmelden. Die Bürger sind so den technologischen Zwängen voll ausgeliefert. Das Gesetz schützt sie nicht davor, auch wenn es Freiwilligkeit vorsieht.
Eine unentschiedene Streitfrage betrifft auch die Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten und Nutzerprofilen an andere kommerzielle Anbieter. Das Gesetz verbietet zwar eine solche Weitergabe zu kommerziellen Zwecken. Eine Aufsichtskommission, die EIDCOM, soll dies überprüfen. Sie kann nicht einmal Bussen verhängen und ist noch zahnloser als die WEKO. Gleichzeitig schreibt aber das Gesetz vor, dass die elektronischen Dienstleistungsanbieter unter sich die volle „Interoperabilität“ pflegen müssen, das heisst, dass zwischen ihnen der Datenaustausch gewährleistet sein muss. Ein Gesetz kann dem Konzern die Datennutzung und -speicherung für eigene Werbezwecke noch so lange verbieten, eine Unterbindung der Datennutzung ist unmöglich. Zumindest wird der einzelne Konzern das Nutzerprofil seiner Kunden für die eigene Werbung weiter einsetzen.
Bundesrätin Keller-Sutter droht bei Ablehnung ihres Gesetzes, dass die rücksichtslosen internationalen Firmen wie Google und Facebook in die Lücke springen und ihr grosses Geschäft mit dem Verkauf von Nutzerdaten an Inserenten und Werbeagenturen pflegen würden. Solches will niemand.
Deshalb bestreitet niemand die Notwendigkeit einer elektronischen Identifizierung und einer elektronischen Signatur aufgrund des gültigen Ausweisgesetzes. Auch nicht jene acht Kantone und die Seniorenverbände, die das Gesetz ablehnen. Alternativen gibt es: Der Kanton Schaffhausen hat bereits seit 2018 eine funktionierende E-ID-Lösung für seine Bürger, organisiert durch das Informatikunternehmen des Kantons. Liechtenstein war in der Lage, durch eine Auftragsausschreibung innert eines Jahres eine staatliche E-ID zu schaffen. Das heute gültige Ausweisgesetz des Bundes würde eine staatliche Lösung für die E-ID durchaus ermöglichen, denn es heisst in Artikel 2: „Der Ausweis kann zudem elektronische Identitäten für Authentisierungs-, Signatur- und Verschlüsselungsfunktionen enthalten.“
Die elektronische ID der Konzerne gilt heute noch nicht als Pass für Grenzübertritte. Aber er ist eine Vorstufe dafür. Denn im Zeichen der E-Governance wird sie mit dem E-ID-Gesetz bald im Behördenverkehr, bei Gerichten, Steuerämtern eingesetzt werden. Wenn diese E-ID erst einmal privatwirtschaftlich eingeführt ist, ist dies irreversibel und sie kann zu einer privat herausgegebenen, elektronischen Passlösung unter Einbezug der Konzerne führen. Die Konzerninteressen werden sich durchsetzen. Aus dem Staatsbürger kann ein Konzernbürger werden. Die Volksabstimmung wird die Weichen für die Zukunft stellen.