Kolumen im Tageseanzeiger/Bund vom 4.6.2019
Er war Chef der Pensionskasse einer bekannten Wirtschaftsprüfungsfirma, also einer Personalkasse von Spitzenverdienern. Unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften senkte er die Altersrenten seiner Versicherten. Nach langem Rechtsstreit verlor er vor dem Bundesgericht, das die Senkung der Altersrenten nach der Pensionierung für illegal erklärte. Nun ist er pensioniert. Und jetzt will er, wie er sagt, «dem Unmöglichen Beine machen»: nämlich die laufenden Renten der Pensionierten mit einer Volksinitiative flexibilisieren.
Die Rede ist von Josef Bachmann, dem Initianten der kürzlich lancierten eidgenössischen Volksinitiative «für eine generationengerechte Altersvorsorge». Mit seiner Volksinitiative will Bachmann die bereits laufenden Altersrenten von Pensionierten «in moderaten Schritten» absenken. Konkret bedeutet dies, dass die monatliche Pension auch bei 70- oder 80-Jährigen entgegen dem früheren Rentenversprechen den Börsenwerten (Zinsen, Dividendenerträgen, Aktienwerten) angepasst werden kann. Die Risiken von Finanzmarktanlagen sollen also die Pensionierten selber tragen. Zudem will der Initiant die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Volksabstimmung entziehen und mit einer mathematischen Formel regeln. Eine solche Wackelrente zerstört natürlich das Vertrauen. Deshalb lehnt auch der bürgerliche Pensionskassenverband Asip diese Initiative ab.
Ins selbe Horn wie Bachmann bläst Mitinitiant Thomas Weibel (GLP). Als Präsident der Schweizerischen Kaderorganisation hat Weibel im Parlament eine ähnlich lautende Initiative eingereicht. Der Nationalrat wird in dieser Session über dieses hoch umstrittene Geschäft abstimmen.
Wegen der tiefen Anlagezinsen und der Alterung der Bevölkerung ist gewiss bei den Pensionskassen eine Reform mit der Anpassung des Umwandlungssatzes gerechtfertigt. Es ist vielversprechend, dass derzeit hinter den Kulissen Gespräche unter den Sozialpartnern ohne wahlpolitisches Tamtam stattfinden, um eine sozial verträgliche Anpassung mit sozialer Abfederung anzustreben.
Ausserhalb dieses vertraulichen Aushandlungsprozesses lärmen Banker, Anlagemanager, Beratungsagenten und Vermögensverwalter mit fiktiven, interessenorientierten Rechenmodellen für Rentensenkungen. Sie alle reiten auf der Meinungswelle von der «Umverteilung von den Jungen zu den Alten». In der Realität sind es aber gerade nicht die jungen Versicherten, sondern die älteren Arbeitnehmer vor der Pensionierung, die mit ihrem viel höheren angesparten Vermögen die Zinsverluste tragen. Effektiv findet eine Umverteilung zwischen den 50- bis 64-jährigen Arbeitnehmern und den Rentnern statt, nicht zwischen jung und alt.
Das wahre Problem sind die Milliarden an Sickerverlusten, die vom Finanzsektor abgezweigt werden.
Die ständige Behauptung angeblicher Umverteilung von jung zu alt verdeckt das kostenmässig riesige Problem der Milliarden an Sickerverlusten, die Jahr für Jahr im Selbstbedienungsladen der Vermögensverwaltungen vom Finanzsektor abgezweigt werden. 2017 betrugen die Vermögensverwaltungs- und Verwaltungskosten der Pensionskassen laut Bundesamt für Statistik 5,05 Milliarden Franken. 4,10 Milliarden davon versickerten in der Vermögensverwaltung bei Banken, Hedgefonds, Anlagevehikeln, Assetmanagern und anderen Akteuren der Finanzmarktszene. Die Anlage der beinahe 1000 Milliarden Franken Sparkapitalien der Pensionskassen ist für das Finanzbusiness ein Bombengeschäft mit sicheren Gewinnen. Die Vermögensverwaltungskosten variieren derzeit von weniger als 0,2 Prozent bis über 0,8 Prozent des Anlagekapitals. Im Durchschnitt aller Pensionskassen sind es im internationalen Vergleich sehr hohe 0,44 Prozent. Jeder siebte Rentenfranken versickert so Jahr für Jahr bei der Vermögensverwaltung und Kassenverwaltung.
Zu diesen Sickerkosten der Finanzmarktszene herrscht geradezu Omertà – eine Kultur des Totschweigens in allen Landessprachen. Wer nach Rentenreform ruft und diese Sickerverluste bei der Vermögensverwaltung verschweigt, kann keine Glaubwürdigkeit beanspruchen.
Der Bundesrat und namentlich das sozialdemokratisch geführte zuständige Departement sowie das Bundesamt für Sozialversicherung haben es bisher verpasst, eine transparente, jährlich veröffentlichte Vergleichsstatistik mit standardisierten Kostenkennziffern durch das Bundesamt für Statistik erstellen zu lassen. Ein solcher Kostenvergleich würde ein heilsames Kostenbewusstsein unter den Kassen schaffen.
Pensionskassen in der Vertrauensfalle
Immerhin hat sich der Bundesrat jüngst dazu durchgerungen, die Vermittlungsprovisionen der Broker endlich zu regeln. Denn heute werden jährlich auch 300 Millionen Franken aus den Pensionskassenprämien für diese privaten Vermittlerprovisionen abgezweigt.
Ursprünglich wurde die zweite Säule als Sozialversicherungszweig konzipiert: Die Pensionskassen sollten zwar auf dem Kapitalmarkt anlegen, aber als gemeinnützige Stiftungen keine Gewinne abzweigen. Immer stärker hat das lobbymächtige Anlagenbusiness aus dem Kapitalstock von rund 1000 Milliarden Franken Pensionskassenkapital ein lukratives Geschäft für Banker, Fondsmanager und Anlageberater entwickelt.
Die Frage der Altersrenten und Pensionen bleibt politisch hochgradig sensibel. Die Pensionskassen stecken in einer Vertrauensfalle. Die Politik sollte aus den zwei gescheiterten Rentenabstimmungen von 2010 und 2017 die Lehren ziehen. Bundesrat und Parlament müssen aufpassen, dass sie mit der kommenden BVG- Revision nicht ein drittes Mal in ein Abstimmungsdebakel hineinlaufen. Wer hier soziales Vertrauen zerstört, verhindert die nächste Reform.
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/die-grosse-rentenverunsicherung/story/10131988