Von Rudolf Strahm in Handelszeitung vom 10. September 2026
Von Rudolf Strahm in Handelszeitung vom 10. September 2026
Nun scheint sich das UBS-Powerplay im Parlament durchzusetzen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats erfüllte weitgehend die UBS-Wünsche. Über das komplexe und umstrittene Geschäft wird am 17. September im Ständerat entschieden.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte als wichtige Konsequenz aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) für die systemrelevanten Banken beantragt, dass jede ihrer ausländischen Finanztöchter anteilig genau gleich hoch wie das Stammhaus mit hartem Eigenkapital gemäss den Basler Richtlinien (CET-1) ausgestattet werden muss. Heute sind jene 500 bis 600 Tochtergesellschaften, die die UBS von der CS übernommen hatte, dank einer Sonderlösung („Filter“) nur zu 45 Prozent des Sollwerts mit hartem Eigenkapital unterlegt.
Der Bundesrat will mit diesen zusätzlichen Sicherheiten die „Verlusttragfähigkeit“ des Bankkonzerns verbessern und eine Risikoübernahme durch den Bund respektive durch die Steuerzahler vermindern. Sowohl die Wissenschaft wie auch die Nationalbank und die Finma hatten dazu geraten. Sie unterstützen den Bundesrats-Vorschlag.
Nach monatelangem Powerplay durch UBS-CEO Sergio Ermotti persönlich, nach direkten Angriffen auf die standhafte Finanzministerin Karin Keller-Sutter und nach Hinterzimmer-Gesprächen mit und unter Parlamentariern kam in der ständerätlichen WAK unter der Anführung von FDP-Ständerat Erich Ettlin nun folgender Antrag zustande: Die ausländischen Finanztöchter der UBS müssen nur 50% an hartem Eigenkapital (wie Aktienkapital oder eigene Reserven) aufbringen, den Rest bis 100 Prozent der Basler Richtlinien darf die Bank mit weiterem Kapital finanzieren. Dieser Beschluss ist umstritten.
Unter dem „weiteren Kapital“ sind die AT-1 Bonds (Additional Tiers-1) verstanden. Diese bestehen aus Wandelanleihen, die an den Börsen als Kapitalanlage gehandelt werden und im Krisenfall in verlusttragendes Aktienkapital umgewandelt werden. Dabei soll nach Antrag der Kommission im Krisenfall ein kompliziertes „Swiss Finish“ mit folgenden drei regulatorischen Handlungsstufen (sogenannten Defense-Linien) zum Tragen kommen:
In einer ersten Alarmstufe können die AT-1-Gläubiger keine Rückverkäufe tätigen und es können keine Zinszahlungen mehr vorgenommen werden. Dies muss öffentlich bekannt gemacht werden. In einer zweiten Stufe muss die Bank bekannt geben, dass keine Aktienkapitalrückkäufe erlaubt und keine Dividendenzahlungen mehr ausgeschüttet werden. In einer dritten Stufe des Krisenfalls müssen die Bankmanager auf die Hälfte ihrer Boni verzichten. Alle drei Massnahmen-Schritte müssen sofort international veröffentlicht werden, weil die AT-1-Bonds an den globalen Börsen gehandelt werden.
Hier ist nun der entscheidende Einwand, der die Absurdität und Praxisferne des selbstgebastelten Kommissionsantrags manifestiert. Dieser ist so kompliziert, das er im Kommissionsantrag („Fahne“) über fünf Seiten beansprucht. Die sofort öffentlich bekannten Krisenmassnahmen werden die Kapitalanleger alarmieren; es wird zu blitzschnellen Kapitalrückzügen von anderen Bankeinlagen führen. Ein Bank-Run ist fast unvermeidlich. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht zu Kapitalabzügen in Milliardenhöhe führen. Diese Ständeratslösung ist nichts anderes als ein BrandbescVon Rudolf Strahm in Handelszeitung vom 10. September 2026
Nun scheint sich das UBS-Powerplay im Parlament durchzusetzen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats erfüllte weitgehend die UBS-Wünsche. Über das komplexe und umstrittene Geschäft wird am 17. September im Ständerat entschieden.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte als wichtige Konsequenz aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) für die systemrelevanten Banken beantragt, dass jede ihrer ausländischen Finanztöchter anteilig genau gleich hoch wie das Stammhaus mit hartem Eigenkapital gemäss den Basler Richtlinien (CET-1) ausgestattet werden muss. Heute sind jene 500 bis 600 Tochtergesellschaften, die die UBS von der CS übernommen hatte, dank einer Sonderlösung („Filter“) nur zu 45 Prozent des Sollwerts mit hartem Eigenkapital unterlegt.
Der Bundesrat will mit diesen zusätzlichen Sicherheiten die „Verlusttragfähigkeit“ des Bankkonzerns verbessern und eine Risikoübernahme durch den Bund respektive durch die Steuerzahler vermindern. Sowohl die Wissenschaft wie auch die Nationalbank und die Finma hatten dazu geraten. Sie unterstützen den Bundesrats-Vorschlag.
Nach monatelangem Powerplay durch UBS-CEO Sergio Ermotti persönlich, nach direkten Angriffen auf die standhafte Finanzministerin Karin Keller-Sutter und nach Hinterzimmer-Gesprächen mit und unter Parlamentariern kam in der ständerätlichen WAK unter der Anführung von FDP-Ständerat Erich Ettlin nun folgender Antrag zustande: Die ausländischen Finanztöchter der UBS müssen nur 50% an hartem Eigenkapital (wie Aktienkapital oder eigene Reserven) aufbringen, den Rest bis 100 Prozent der Basler Richtlinien darf die Bank mit weiterem Kapital finanzieren. Dieser Beschluss ist umstritten.
Unter dem „weiteren Kapital“ sind die AT-1 Bonds (Additional Tiers-1) verstanden. Diese bestehen aus Wandelanleihen, die an den Börsen als Kapitalanlage gehandelt werden und im Krisenfall in verlusttragendes Aktienkapital umgewandelt werden. Dabei soll nach Antrag der Kommission im Krisenfall ein kompliziertes „Swiss Finish“ mit folgenden drei regulatorischen Handlungsstufen (sogenannten Defense-Linien) zum Tragen kommen:
In einer ersten Alarmstufe können die AT-1-Gläubiger keine Rückverkäufe tätigen und es können keine Zinszahlungen mehr vorgenommen werden. Dies muss öffentlich bekannt gemacht werden. In einer zweiten Stufe muss die Bank bekannt geben, dass keine Aktienkapitalrückkäufe erlaubt und keine Dividendenzahlungen mehr ausgeschüttet werden. In einer dritten Stufe des Krisenfalls müssen die Bankmanager auf die Hälfte ihrer Boni verzichten. Alle drei Massnahmen-Schritte müssen sofort international veröffentlicht werden, weil die AT-1-Bonds an den globalen Börsen gehandelt werden.
Hier ist nun der entscheidende Einwand, der die Absurdität und Praxisferne des selbstgebastelten Kommissionsantrags manifestiert. Dieser ist so kompliziert, das er im Kommissionsantrag („Fahne“) über fünf Seiten beansprucht. Die sofort öffentlich bekannten Krisenmassnahmen werden die Kapitalanleger alarmieren; es wird zu blitzschnellen Kapitalrückzügen von anderen Bankeinlagen führen. Ein Bank-Run ist fast unvermeidlich. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht zu Kapitalabzügen in Milliardenhöhe führen. Diese Ständeratslösung ist nichts anderes als ein Brandbeschleuniger!
Der frühere Finma-Direktor Daniel Zuberbühler bezeichnete in einem Gutachten die gegen den Bundesrat und gegen Experten selbstgebastelte Ständeratslösung als eine „Selbstschussanlage“. Eine solche AT-1-Regulierung gibt es weltweit nirgends, gerichtliche Streitfälle wären programmiert.
AT-1-Kapitalerhaltungsinstrumente sind grundsätzlich sinnvoll, aber sie sind nie gleichwertig wie hartes Kernkapital! Sie sind viel zu spät erst bei einer vollständigen Abwicklung der Bank gleichwertig.
AT-1-Instrumente sind unsicher. Wir möchten an das aktuelle Ringen um die Gültigkeit der AT-1-Anleihen nach der CS-Übernahme der UBS erinnern. Das (oft unberechenbare) Bundesverwaltungsgericht erklärte die vollständige Abschreibung der 16 Milliarden Dollar schweren AT-1-Wandelobligationen auf Null für ungültig. Das Bundesgericht kann diesen Fehlentscheid noch korrigieren. Die Vorschläge der ständerätlichen Wirtschaftskommission überwälzen im Fall einer neuen UBS-Krise die Risiken und die Haftung in erster Linie auf die Nationalbank, und in zweiter Linie über den Public Liquidity Backstop (PLB) auf die Steuerzahler. Denn mit dem PLB-Mechanismus soll die Bundeskasse zum gesetzlichen Garanten für zukünftige Nationalbank-Liquiditätshilfen gemacht werden. Die erzürnte Finanzministerin hatte für den Murks der Ständeratskommission nur einen trockenen Satz übrig: „Es haben sich nicht die Interessen der Steuerzahler durchgesetzt.“hleuniger!
Der frühere Finma-Direktor Daniel Zuberbühler bezeichnete in einem Gutachten die gegen den Bundesrat und gegen Experten selbstgebastelte Ständeratslösung als eine „Selbstschussanlage“. Eine solche AT-1-Regulierung gibt es weltweit nirgends, gerichtliche Streitfälle wären programmiert.
AT-1-Kapitalerhaltungsinstrumente sind grundsätzlich sinnvoll, aber sie sind nie gleichwertig wie hartes Kernkapital! Sie sind viel zu spät erst bei einer vollständigen Abwicklung der Bank gleichwertig.
AT-1-Instrumente sind unsicher. Wir möchten an das aktuelle Ringen um die Gültigkeit der AT-1-Anleihen nach der CS-Übernahme der UBS erinnern. Das (oft unberechenbare) Bundesverwaltungsgericht erklärte die vollständige Abschreibung der 16 Milliarden Dollar schweren AT-1-Wandelobligationen auf Null für ungültig. Das Bundesgericht kann diesen Fehlentscheid noch korrigieren. Die Vorschläge der ständerätlichen Wirtschaftskommission überwälzen im Fall einer neuen UBS-Krise die Risiken und die Haftung in erster Linie auf die Nationalbank, und in zweiter Linie über den Public Liquidity Backstop (PLB) auf die Steuerzahler. Denn mit dem PLB-Mechanismus soll die Bundeskasse zum gesetzlichen Garanten für zukünftige Nationalbank-Liquiditätshilfen gemacht werden. Die erzürnte Finanzministerin hatte für den Murks der Ständeratskommission nur einen trockenen Satz übrig: „Es haben sich nicht die Interessen der Steuerzahler durchgesetzt.“un scheint sich das UBS-Powerplay im Parlament durchzusetzen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats erfüllte weitgehend die UBS-Wünsche. Über das komplexe und umstrittene Geschäft wird am 17. September im Ständerat entschieden.
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte als wichtige Konsequenz aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) für die systemrelevanten Banken beantragt, dass jede ihrer ausländischen Finanztöchter anteilig genau gleich hoch wie das Stammhaus mit hartem Eigenkapital gemäss den Basler Richtlinien (CET-1) ausgestattet werden muss. Heute sind jene 500 bis 600 Tochtergesellschaften, die die UBS von der CS übernommen hatte, dank einer Sonderlösung („Filter“) nur zu 45 Prozent des Sollwerts mit hartem Eigenkapital unterlegt.
Der Bundesrat will mit diesen zusätzlichen Sicherheiten die „Verlusttragfähigkeit“ des Bankkonzerns verbessern und eine Risikoübernahme durch den Bund respektive durch die Steuerzahler vermindern. Sowohl die Wissenschaft wie auch die Nationalbank und die Finma hatten dazu geraten. Sie unterstützen den Bundesrats-Vorschlag.
Nach monatelangem Powerplay durch UBS-CEO Sergio Ermotti persönlich, nach direkten Angriffen auf die standhafte Finanzministerin Karin Keller-Sutter und nach Hinterzimmer-Gesprächen mit und unter Parlamentariern kam in der ständerätlichen WAK unter der Anführung von FDP-Ständerat Erich Ettlin nun folgender Antrag zustande: Die ausländischen Finanztöchter der UBS müssen nur 50% an hartem Eigenkapital (wie Aktienkapital oder eigene Reserven) aufbringen, den Rest bis 100 Prozent der Basler Richtlinien darf die Bank mit weiterem Kapital finanzieren. Dieser Beschluss ist umstritten.
Unter dem „weiteren Kapital“ sind die AT-1 Bonds (Additional Tiers-1) verstanden. Diese bestehen aus Wandelanleihen, die an den Börsen als Kapitalanlage gehandelt werden und im Krisenfall in verlusttragendes Aktienkapital umgewandelt werden. Dabei soll nach Antrag der Kommission im Krisenfall ein kompliziertes „Swiss Finish“ mit folgenden drei regulatorischen Handlungsstufen (sogenannten Defense-Linien) zum Tragen kommen:
In einer ersten Alarmstufe können die AT-1-Gläubiger keine Rückverkäufe tätigen und es können keine Zinszahlungen mehr vorgenommen werden. Dies muss öffentlich bekannt gemacht werden. In einer zweiten Stufe muss die Bank bekannt geben, dass keine Aktienkapitalrückkäufe erlaubt und keine Dividendenzahlungen mehr ausgeschüttet werden. In einer dritten Stufe des Krisenfalls müssen die Bankmanager auf die Hälfte ihrer Boni verzichten. Alle drei Massnahmen-Schritte müssen sofort international veröffentlicht werden, weil die AT-1-Bonds an den globalen Börsen gehandelt werden.
Hier ist nun der entscheidende Einwand, der die Absurdität und Praxisferne des selbstgebastelten Kommissionsantrags manifestiertieren; es wird zu blitzschnellen Kapitalrückzügen von anderen Bankeinlagen führen. Ein Bank-Run ist fast unvermeidlich. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht zu Kapitalabzügen in Milliardenhöhe führen. Diese Ständeratslösung ist nichts anderes als ein Brandbeschleuniger!
Der frühere Finma-Direktor Daniel Zuberbühler bezeichnete in einem Gutachten die gegen den Bundesrat und gegen Experten selbstgebastelte Ständeratslösung als eine „Selbstschussanlage“. Eine solche AT-1-Regulierung gibt es weltweit nirgends, gerichtliche Streitfälle wären programmiert.
AT-1-Kapitalerhaltungsinstrumente sind grundsätzlich sinnvoll, aber sie sind nie gleichwertig wie hartes Kernkapital! Sie sind viel zu spät erst bei einer vollständigen Abwicklung der Bank gleichwertig.
AT-1-Instrumente sind unsicher. Wir möchten an das aktuelle Ringen um die Gültigkeit der AT-1-Anleihen nach der CS-Übernahme der UBS erinnern. Das (oft unberechenbare) Bundesverwaltungsgericht erklärte die vollständige Abschreibung der 16 Milliarden Dollar schweren AT-1-Wandelobligationen auf Null für ungültig. Das Bundesgericht kann diesen Fehlentscheid noch korrigieren.
Die Vorschläge der ständerätlichen Wirtschaftskommission überwälzen im Fall einer neuen UBS-Krise die Risiken und die Haftung in erster Linie auf die Nationalbank, und in zweiter Linie über den Public Liquidity Backstop (PLB) auf die Steuerzahler. Denn mit dem PLB-Mechanismus soll die Bundeskasse zum gesetzlichen Garanten für zukünftige Nationalbank-Liquiditätshilfen gemacht werden. Die erzürnte Finanzministerin hatte für den Murks der Ständeratskommission nur einen trockenen Satz übrig: „Es haben sich nicht die Interessen der Steuerzahler durchgesetzt.“