Kolumne im Tagesanzeiger/Bund vom 10.09.2019
Themenvermeidung gehört zur klugen Wahlkampfstrategie. Vom Bundesrat sind jedoch klare Entscheide zum Rahmenabkommen nötig.
«Sprechen wir endlich über Europa», forderte kürzlich Fabian Renz, der Leiter der Bundeshausredaktion, in dieser Zeitung. Bedauernd stellte er fest, dass auch in der Hauptphase des Wahlkampfs «niemand über Lösungen für das drängendste Problem im Land spricht».
Aus staatspolitischer Sicht hat Renz recht. Aber jede Partei meidet im Wahlkampf jene Themen, die die eigene Wählerschaft oder die Kandidaten spalten. Themenvermeidung gehört gewissermassen zur klugen Wahlkampfstrategie. Dieses Schweigen ist Indiz dafür, dass beim institutionellen Rahmenabkommen mit Ausnahme der SVP alle grossen Parteien und deren Basis gespalten sind. Nur die ewig gleichen EU-Troubadours in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats fordern noch eine rasche Ratifikation.
Auch in Brüssel herrscht derzeit Windstille. Denn die EU-Kommission wird Ende Oktober abgelöst. Die Jakobiner und Strippenzieher räumen bereits ihre Büros. Martin Selmayr, zuletzt Generalsekretär der EU-Kommission, ist schon daran, sein Büro nach Wien zu verlegen.
Bald muss der Bundesrat Farbe bekennen
Es war wohl ein kluger Entscheid des Bundesrats, vor dem Ratifikationsverfahren eine Vernehmlassung durchzuführen. Aber bald muss er nun Farbe bekennen. Bislang liess er den Schweizer Chefunterhändlern freie Hand. In sieben Jahren Verhandlungen hat die Schweiz vier Chefunterhändler in Brüssel ausgewechselt. Und jeder hat das bundesrätliche Führungsvakuum selbst und eigenwillig ausgefüllt.
«Dieses Abkommen wird ohne materielle Textänderungen beim Volk scheitern.»
Staatssekretär Yves Rossier schlug 2013 vor, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Schiedsinstanz einzusetzen. Die EU hatte zuvor auch den Efta-Gerichtshof als Variante ins Spiel gebracht. Doch Rossiers versteckte Agenda war auf den EU-Beitritt fixiert. Während der heissen Phase wurde auch nie über Kreuzkonzessionen – also über Gegenforderungen der Schweiz – verhandelt. Kurz, die Führungspassivität der Regierung hat uns dieses Verhandlungsdesaster beschert.
Was sind jetzt die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrats? Er will erneut abwarten, bis die Sozialpartner eigene Vorschläge zum Lohnschutz präsentieren. Die vier Verbände Gewerkschaftsbund, Travailsuisse, Gewerbeverband und Arbeitgeberverband verhandeln derzeit hinter verschlossenen Türen. Drei der vier Verbände lehnen die Ratifikation des heutigen Abkommenstexts strikte ab. Das wird sich auch nach den Wahlen nicht ändern. Der Bundesrat hat zur Gesichtswahrung von Brüssel «Klärungen» und «Präzisierungen» zum Abkommen verlangt. Vor Ende Oktober will er der alten EU-Kommission keine neuen Vorschläge mehr unterbreiten, was durchaus verständlich ist. Doch danach muss er der EU endlich ausformulierte Textänderungen im Abkommen beantragen.
Abkommensentwurf wird scheitern
Der Bundesrat glaubt, er könne das Dossier Rahmenabkommen bis nach der Volksabstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative im Mai 2020 in der Schublade behalten. Spätestens im November drängt sich aber ein ehrlicher Diskurs auf. Es braucht jetzt Führungsentscheide und Klartext. Man muss der EU-Kommission klaren Wein einschenken: Dieses Abkommen wird ohne materielle Textänderungen beim Volk scheitern und kann so nicht paraphiert werden. Dies und nur dies ist die ehrliche und realistische Folgerung aus der Vernehmlassung und dem Kleingedruckten.
Technisch ausgedrückt, wird die einseitige Dominanz der EU im Abkommensentwurf sogar dreifach kumuliert: nämlich erstens mit der Pflicht zur dynamischen Übernahme des EU-Rechts (was allein betrachtet akzeptabel wäre), plus zweitens durch die zwingende Unterstellung unter die materielle Auslegung durch den EuGH als Parteigericht, plus drittens durch eine erweiterte Guillotine-Klausel als Sanktionsinstrument.
Diese toxische Dominanz des EU-Rechts würde faktisch die Delegation der schweizerischen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik an die EU bedeuten, vor allem im Gefolge des bereits versprochenen Totalersatzes des alten Freihandelsabkommens von 1972. Viele Partei- und Verbandsstrategen und Medienleute haben diese Zwangsläufigkeit noch nicht verstanden.
Kein Vertrauen in Balzaretti mehr
Die Schweiz benötigt angesichts der geostrategischen Konstellation (China, Russland, USA) langfristig ein wirtschaftspolitisches Arrangement mit der EU. Eine Kündigung und Rückgängigmachung gemäss SVP-Initiative ist ein No-go. Aber der Bundesrat müsste auch andere Varianten ernsthaft prüfen: zum Beispiel ein Andocken an den Efta-Gerichtshof als Schiedsinstanz (wie 2013 von der EU vorgeschlagen); oder zum Beispiel das Ceta-Abkommen mit Kanada, das ohne Rechtsprechung des EuGH auskommt.
Ein Hauptentscheid, den der Bundesrat bald zu fällen hat, betrifft das Personelle. Wer soll in Zukunft die Verhandlungen in Brüssel führen? Alle Insider mit diplomatischer Erfahrung, mit denen ich gesprochen habe – es sind nicht wenige –, sagen klar: Chefunterhändler Roberto Balzaretti ist «verbrannt», das Vertrauen ist dahin. Er hatte im November eigenwillig de facto eine Paraphierung des Abkommenstexts in Aussicht gestellt. Noch vor der Stellungnahme der Landesregierung hat er das Resultat – zum Ärger der Bundesräte – öffentlich als vorteilhaft und unabänderlich propagiert.
Es sind nun klare Entscheide und ehrliche Antworten der Landesregierung nötig. Das rhetorische Spiel mit «Klärungen» und Beschwichtigungen an die Adresse Brüssels muss ein Ende haben. Klare Entscheide schaffen auch Vertrauen in der Bevölkerung. Dies wird dem Bundesrat nächstes Jahr den Kampf gegen die brisante SVP-Kündigungsinitiative erleichtern.