Säule 3a : Beliebte Steuersubvention

Rudolf Strahm in Handelszeitung vom 21. November 2024 …………………………………………………………………………………………………

Zwei politische Projekte um die Vorsorge-Säule 3a werfen hohe Wellen. Sie widersprechen sich und kommen zur Unzeit. Viele Interessierte bringen die beiden Projekte durcheinander.

Der erste Vorschlag, den der Bundesrat unter Ausgrenzung des Parlaments bereits ab 2026 auf dem Verordnungsweg beschlossen hat: Alle Zahler für ein Spar- oder Vorsorgekonto der Säule 3a sollen die Möglichkeit erhalten, in Zukunft auch rückwirkend frühere „Beitragslücken“ durch Nachzahlungen zusätzlich aufzufüllen, wenn sie ihrer AHV-Beitragspflicht nachkommen.

Bekanntlich betragen derzeit 3a-Zahlungen für Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal 7258 Franken pro Jahr, und für Selbständigerwerbende die hohe Summe von 36‘288 Franken. Diese Einzahlungen und auch die Nachzahlungen von 7258 Franken pro Jahr können sie vollumfänglich von den Einkommenssteuern bei Bund und Kantonen abziehen. Aber der Kapitalbezug wird  dann beim Bund zu einem fünfmal tieferen Steuersatz als normale Rentenzahlungen besteuert. Die meisten Kantone haben ähnliche 3a-Steuerprivilegien.

Die Säule 3a ist ein Steuersparvehikel für gut Betuchte, für jene, die dank hohen und sehr hohen Einkommen über ihre AHV- und Pensionskassenbeiträge hinaus weiteres Vorsorgekapital anhäufen können. Monatsrenten versteuert man wie Löhne zum Normallsatz, aber auf Kapitalausschüttung statt Rente bezahlt man nur 20 Prozent.! Das wirkt wie eine „Steuersubvention“ für Besserverdienende.

Es steht noch eine zweite Reform für die Säule 3a im Raum: Aufgrund eines Vorschlags der Expertenkommission unter Serge Gaillard will der Bundesrat das oben beschriebene Steuerprivileg beim Bund mindern oder beseitigen. Das Steuerprivileg der Kapitalauszahlungen lasse sich fiskalpolitisch und sozial nicht begründen, sagt die Expertenkommission.

 Dies ist vorläufig bloss ein Vorschlag für eine Gesetzesänderung, die das Parlament noch referendumspflichtig beschliessen muss. Doch gegen diese zweite Vorlage zur vollständigen oder teilweisen Abschaffung des steuerlichen Reichenprivilegs laufen Banken und Vermögensverwalter Sturm. Denn an der Säule 3a verdienen sie mehr als anderswo. Diese Vorsorgesparform wird heute mit aggressiver Werbung und intansparenten Ertragsversprechen gepusht. Derzeit sind rund 140 Milliarden Franken im „Steuersparverhikel 3a“ parkiert. Jährliche Zunahme mehr als 10 Milliarden.

Wer beim neutralen Vergleichsdienst moneyland.ch die Kostenvergleiche studiert, erkennt das lukrative Säule 3a-Geschäft. Die Gesamtkosten allein für die TER sowie die Ausgaben-, Depot- und Rücknahmegebühren betragen im Durchschnitt 1,07 Prozent der Kapitalsumme, – höher als bei andern Anlagen. Die Kostenspanne ist enorm, das Verhältnis ist eins zu vier: Die höchsten Gesamtgebühren sind viermal höher als die tiefsten. Am kostengünstigsten sind immer die Passivanlagen wie ETF. Dabei zeigen die Tabellen für 85 verglichene 3a-Einrichtungen überhaupt keine Korrelation zwischen Kosten und Kapitalerträgen!

Die Abzockervielfalt und Wildwestwerbung der Finanzszene bei der Säule 3a ist fast unbegrenzt. Die Pläne des Bundesrats zur Abschaffung oder zur zukünftigen Minderung des Säule 3a-Steuerprivilegs werden es schwer haben.

Publiziert in Handelszeitung vom 21. 11. 2024, Seite 16