Public Liquidity Backstop: Staatsgarantie für die Grossbank

Kolumne von Rudolf Strahm, Handelszeitung 6.Februar 2025, Seite 16.                                                                       

                                                                                                                       Grossbanken sind „too big to fail“, sie dürfen nicht scheitern. In der Realität übernimmt letztlich der Staat das Verlustrisiko beim Scheitern. Die machtlosen Steuerzahler werden in Zukunft per Gesetz das Risiko für eine Bankrettung tragen müssen. Das ist noch gewöhnungsbedürftig. So will es die Gesetzesvorlage für einen „Public Liquidity Backstop“ (PLB), die in der nächsten Parlamentssession zur Behandlung kommt.

Die Rettung einer Grossbank durch eine noch grössere ist in der Schweiz nicht mehr möglich. Denn es gibt nur noch eine Monsterbank, die UBS.

Auch die Grossbankrettung durch Abwicklung oder gar Konkurs ist eine professoral erdachte helvetische Geranienlösung, die sich als undurchführbar erwiesen hat. Denn andere Finanzplätze und ihre Regierungen tolerieren wegen der Ansteckungsgefahr nicht eine Abschreibung auf null.

So bleibt beim Crash nur eine vorübergehende Übernahme durch den Staat (Temporary Public Ownership TPO). Oder, zur Vorbeugung, eine hunderte Milliarden schwere Ausfallgarantie durch den Bund mit dem Public Liquidity Backstop.

Beim Absturz der Credit Suisse gewährte die Nationalbank eine gigantische Kreditsumme von 250 Milliarden Franken zur Liquiditätssicherung; und der Bund musste für einen grossen Teil über Nacht und mit Notrecht eine Kreditausfallgarantie nach dem Muster des PBL übernehmen.

Erst nach dem CS-Crash präsentierte der Bundesrat eine Botschaft zur gesetzlichen Verankerung eines PLB. (Eigentlich war er vom Basler Ausschuss schon 2016 gefordert worden.) Der PLB sichert eine Bundesgarantie für die vier verbleibenden systemrelevanten Banken oder Teile davon (UBS, ZKB, Postfinance, Raiffeisen): Wenn die Nationalbank in Zukunft zur Rettung einer dieser Banken Liquiditätskredite zur Verfügung stellen muss, soll der Bund diese mit einer Ausfallgarantie aus der Bundeskasse absichern. Ein solcher PLB ist also eine unfreiwillige Risikoübernahme durch die Steuerzahler.

Die Banken haben natürlich eine Vorliebe für diese teure Staatskrücke. Denn erstens schafft sie neues Vertrauen in die Bank, zweitens geniesst sie dadurch tiefere Refinanzierungskosten und drittens erlaubt sie ihr grössere, gewagtere Risiko- und Spekulationsgeschäfte. Dies ist eine staatliche Moral Hazard-Krücke.

Die grosse Streitfrage wird sich um die Höhe dieser Versicherungsprämie drehen. Der Bundesrat ist furchtbar nachsichtig und möchte für alle vier Banken bloss eine Risikopauschale von nur 70 bis 210 Millionen Franken pro Jahr verrechnen. Das sind  nur 0,005 bis  0,015 Prozent der risikorelevanten Kapitalsumme oder nur 0,6 bis 1,8 Prozent der kumulierten Konzerngewinne.

Die Finanzrechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht bezeichnete an einem Symposium dieses Geschenk als kleines Goody. Noch mehr: Ein Ökonomenteam der Uniätversit Bern mit Professor Dirk Niepelt rechnete vor, dass die UBS mit solchen staatlichen Sicherheiten mit mindestens 2,6 Milliarden pro Jahr „subventioniert“ wird.

Bei der UBS ist eine solche staatliche Garantie begehrt. Demgegenüber bekämpft sie auf allen PR-Registern mit Powerplay offensiv die vom Bundesrat geforderte Aufstockung der Eigenmittel. Ständeräte haben gefordert, diese gewünschte Vorab-staatsgarantie als Pfand zurück zu halten und den PLB erst dann zu beschliessen, wenn die erhöhten Eigenmittel und anderen Regulierungen auch unter Dach sind. Man ist gespannt, wer sich durchsetzen kann.

Handelszeitung 6.2.2025