Eigenmietwert-Reform: Ein neues Bürokratiemonster

Von Rudolf Strahm,       

Kolumne in Handelszeitung  vom 9. 1. 2025                                                                                                  

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Sieben Jahre hatte das Parlament gebraucht, um die Reform der Eigenmietwert-Besteuerung im Dezember zu verabschieden. Die Abschaffung der Eigenmietwerte, dieses gealterte Steckenpferd des Hauseigentümerverbands, ist seit den 1990er Jahren mit periodischer Regelmässigkeit aufgebracht und wieder versenkt worden.

Diese Revisionsvorlage ist mit einer Verfassungsänderung gekoppelt und kommt zwingend zur Abstimmung bei Volk und Ständen, – mit zweifelhaftem Ausgang. Denn im Parlament stand die Vorlage bis in die letzten Tage auf der Kippe.

Mit dieser Revision sollen im Grundsatz die Besteuerung des Eigenmietwerts beim selbst bewohnten Eigentum abgeschafft, gleichzeitig die Abzüge von (kalkulierten) Hypozinsen und der Renovationskosten beseitigt werden, verbunden mit zahlreichen Ausnahmen.

Bei älteren Hauseigentümern mit abbezahlter und renovierter Liegenschaft gilt die Eigenmietwertsteuer als Übel, quasi als Staats-Diebstahl. Obwohl das heutige System steuersystematisch als korrekt beurteilt wird und vom Bundesgericht stets gestützt wurde.

Das Parlament wollte diesmal das neue System perfektionieren und neue Missbräuche – zum Beispiel die Verschiebung von Schulden auf andere Liegenschaften oder Vermögenswerte, um dann mehr Schuldzinsen abziehen zu können.

Das erfundene „Ei des Columbus“ ist eine komplizierte „quotalrestriktive Schuldzinsberechnung“, ein neues Bürokratiemonster, das die Steuerpflichtigen zum Steuerberater zwingt und allen kantonalen Steuerämtern das Grausen beibringt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, wehrte sich vergeblich. Wenn mehrere Liegenschaften oder Schuldpositionen bestehen, soll kalkulatorisch die Gesamtheit der Schulden aufgerechnet und diese dann nach Quoten den einzelnen Liegenschaften und Schuldpositionen zugerechnet werden. Zudem hat das Parlament komplizierte Ausnahmen bei den Renovationsabzügen und für EL-Bezüger und arbeitslose ärmere Eigentümer eingebaut. Bürgerliche, die stets die wachsende Bürokratie beim Staat anprangern, schauten bei diesem neuen Bürokratiemonster weg und schwiegen dazu in allen Landessprachen.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt Bund und Kantonen Einnahmenausfälle von schätzungsweise 1,5 bis 2 Milliarden Franken, variabel je nach Niveau der Hypothekarzinsen. Am stärksten verlieren die Tourismuskantone mit hohem Anteil an Zweitwohnungen, da auch diese einbezogen sind. Als Zückerchen hat das Parlament die Möglichkeit einer neuartigen Zweitwohnungssteuer mit einer Verfassungsänderung eingebaut, die zwingend mit der Vorlage gekoppelt ist und ein obligatorisches Referendum erfordert.

Die Vorlage bringt natürlich eine neue Ungleichbehandlung von älteren Eigentümern mit amortisierten Häusern und den jüngeren, verschuldeten Erwerbern, die in Zukunft ihre hohen Schuldzinsen nicht mehr abziehen dürfen. Sie nützt den besser Betuchten. Zudem regt sich Widerstand beim Ausbaugewerbe und bei kleineren Hypothekarbanken, die möglicherweise durch den Wegfall der Renovations- und der Zinsabzüge betroffen sind.

Das Parlament wollte allen ein bisschen entgegenkommen. Das Resultat ist eine komplexe, schwer verständliche Vorlage, die viele Kritiken auslöst und viele Stimmbürger wohl überfordert zurück lässt.

Publ:   Handelszeitung vom 9. Januar 2025