Kolumne in Tages-Anzeiger und Bund vom 7. Nov. 2017.
Nun gehört das Chemieunternehmen Syngenta mit seinen 28’000 Mitarbeitern vollends zum chinesischen Staatskonzern Chemchina. Die Basler Industrieperle, die bei Pflanzenschutz, Saatgut und Biotechnologie technologisch weltweit führend ist und zahlreiche Patente besitzt, ging für 44 Milliarden Franken an China. Der chinesische Eigentümer belässt zwar die Produktion in Basel, vorläufig wenigstens, aber die Schlüsselstellen in der Forschungsabteilung werden mit Wissenschaftlern aus China besetzt. So läuft in der globalisierten Welt der Technologietransfer, der letztlich zur Marktbeherrschung führen kann.
Wer von einem Schweizer Flughafen aus fliegt, ist heute auch in der Obhut Chinas. Die Swissport International, die weltgrösste Servicegesellschaft für Flughäfen und Fluggesellschaften mit insgesamt 62’000 Mitarbeitenden und Hauptsitz bei Zürich, wurde von der chinesischen Investmentgesellschaft HNA übernommen. Auch der Gastrolieferant für Flugzeuge Gate Gourmet und die Flugzeugwartungsfirma SR Technics in Kloten gehören dem chinesischen HNA-Konzern. Damit kontrolliert dieser in der Schweiz eine Schlüsselinfrastruktur von strategischer Bedeutung. Aber auch im Ausland, denn Swissport betreibt weltweit 280 Flugverkehrsstandorte in 28 Ländern.
Von einem Gegenrecht, wonach schweizerische oder andere europäische Konzerne in China Firmen erwerben könnten, kann demgegenüber keine Rede sein. Diese Abschottung wird trotz des Freihandelsabkommens der Schweiz mit China weiter praktiziert.
«Es braucht ein Gesetz zum Schutz Schweizer Firmen.»Source
Auch in anderen Ländern Europas ist China auf Einkaufstour bei Hightechfirmen. In Deutschland wurden 76 Unternehmen von chinesischen Investoren und Firmen aufgekauft, darunter auch der Augsburger Kuka-Konzern, der weltführend Industrieroboter für die Autoproduktion herstellt.
Die langfristige Strategie Chinas
China ist für die hiesigen Firmen zwar ein verlässlicher Partner, verlässlicher etwa als die kurzfristig operierenden US-Konzerne. Aber China verfolgt ein strategisches Langfristziel zur Durchdringung und Eroberung der Märkte in Europa und Asien. Im Departement von Johann Schneider-Ammann ignoriert man diplomatisch-rücksichtsvoll, aber womöglich wirtschaftspolitisch naiv dieses wachsende Ungleichgewicht. Man verweist immer noch stolz auf das Freihandelsabkommen Schweiz – China.
Das schweizerische Aktienrecht und die internationale Kapitalmarktliberalisierung erlauben nicht, chinesisches Kapital und generell Firmenkäufe durch Ausländer abzuwehren. Die 30 grössten Schweizer Konzerne werden bereits heute zu durchschnittlich 82 Prozent Aktienanteil von ausländischen Investoren beherrscht – allerdings mit grosser Länderstreuung. Auch Schweizer Konzerne sind aktiv auf Einkaufstour im Ausland. Dennoch sollte der Bund alarmiert sein und in dreifacher Hinsicht aktiv werden.
Erstens braucht es ein Bundesgesetz zum Schutz strategisch wichtiger, nationaler Infrastruktur. Für Schweizer Firmen von nationaler Wichtigkeit muss eine Bewilligungspflicht für die Beteiligung von ausländischen Investoren eingeführt werden – etwa zum Schutz der Bereiche Rüstung, Elektrizität, Stromtransport, Wasserversorgung, Telecom, Post, Cybertechnik, Verkehrsinfrastruktur, Medienunternehmen, Hochschulen, Gesundheit, Börsen und systemrelevante Banken. Entscheiden soll dabei der Bundesrat unter Einbezug einer Parlamentsdelegation nach vorgegebenen Kriterien.
Abschottung nicht mehr tolerieren
Die Schweiz wäre dabei nicht allein. Frankreich und die USA kennen bereits eine scharfe Regulierung zum Schutz ihrer nationalen Interessen. Deutschland bereitet sie derzeit vor, und die EU hat eine europaweite Regelung für die Übernahme durch Ausländer in Aussicht gestellt.
Zweitens muss bei China und anderen Staaten mit Abschottungspraxis ein konsequentes Gegenrecht gefordert und eingehandelt werden.
Und drittens sollten alle Lobbyisten der Strom- und Verkehrswirtschaft und die Privatisierungsdogmatiker im Seco alle ihre Träume einer weiteren Privatisierung von schweizerischen Service-public-Unternehmen endlich beerdigen. Denn eine Mehrheitsbeteiligung des Staates ist die wirksamste Sperre gegen das Verscherbeln dieser Unternehmen an ausländische Investoren.
Selbst Börsenakteure und Zürcher Wirtschaftsanwälte widersetzen sich heute nicht mehr einer selektiven gesetzlichen Bewilligungspflicht für strategisch wichtige Branchen von nationalem Interesse. Ob allerdings die heute zuständigen Departementsverantwortlichen für eine solche Gesetzgebung überhaupt die politische Kraft aufbringen werden?
Plünderer und Heuschrecken
Einer antichinesischen Stimmungsmache muss man allerdings entgegenwirken. Denn es grassiert auch ohne China heute eine Wildwest-Situation im Aktien- und Börsenrecht. Grosse Schweizer Traditionsunternehmen werden zum Spielball von «aktivistischen Aktionären», also von Hedgefonds, amerikanischen Börsenraidern, ja sogar von Firmenplünderern und Heuschrecken. Letztere fallen über eine börsenkotierte Firma her, reissen sie sich vorübergehend unter den Nagel, plündern die Filetstücke und ziehen von dannen. Und alles ist legal. So kommt es, dass ein kleiner, lauter Hedgefonds-Manager mit nur 0,2 Prozent Aktienanteil an der Credit Suisse mit der Unterstützung von Börsenraidern mitten im schmerzhaften Gesundungsprozess der CS deren Zerschlagung in drei Firmenteile fordern kann.
So kommt es, dass ein oder zwei US-amerikanische Hedgefonds-Manager den bislang stabilen Nestlé-Konzern zum Verkauf grosser, unterdurchschnittlich rentabler (aber immer noch rentabler) Firmenteile zwingen können.
So besteht die Gefahr, dass eine unternehmerisch inaktive Erbenfamilie mit nur 16 Prozent Aktienanteil am innovativen, hoch rentablen Schweizer Baustoffkonzern Sika dank dem Missbrauch eines börsenrechtlichen Schlupflochs – das der Gesetzgeber nie zu einem solchen Zweck vorgesehen hatte (der Schreibende war dabei) – diese Firma an den schwächelnden französischen Saint-Gobin-Konzern verscherbeln kann, ohne die anderen Aktionäre entsprechend abzugelten.
Die Folgen der Abzockerinitiative
Die Linke hat mit zu verantworten, dass solche Industrieunternehmen zum Spielball von aktivistischen, kurzfristig und kurzsichtig operierenden Financiers werden. Mit der Annahme der Abzockerinitiative wurde nämlich nicht nur die Boni-Abzockerei durch Manager geregelt. Vielmehr wurde das Aktienrecht umgekrempelt und mit den neuen Vorrechten für die sogenannten Kleinaktionäre auch den Hedgefonds, Heuschrecken und Stimmrechtsberatungsfirmen die Tür geöffnet. Die Boni-Wirtschaft ist durch die Minder-Initiative mit Ausnahme der schlimmsten Exzesse (Vasella, Dougan) kaum eingedämmt, sondern bloss besser legitimiert worden.
Das Volk meinte, mit der Abzockerinitiative die Boni-Jäger zu treffen. Doch gleichzeitig hat es auch Schweizer Unternehmen zum Spielball von Finanzjongleuren gemacht. Auch diese Raubzugkultur ist ein Beleg für den dringenden Handlungsbedarf.