Stimmungsmache gegen sichere Renten

Dienstags-Kolumne Rudolf Strahm. Für Tages-Anzeiger und Bund. Vom 13. Juni 2017.

 

Bereits viele Monate vor der Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 vom kommenden Herbst machen interessierte Finanzkreise Stimmung gegen den Generationenvertrag bei der AHV. Nacheinander veröffentlichten seit Februar Bankiervereinigung,  Swisscanto, Credit Suisse und jüngst die UBS ihre interessenorientierten Studien zu den Altersrenten.

Ihr Tenor schürt generelle Verunsicherung: „Ihre Rente ist nicht mehr sicher“. „Die Jungen zahlen zu viel – die Alten leben auf Kosten der jungen Generation.“ Sie verfolgen damit eine Verunsicherungsstrategie im eigenen Interesse.

Was besonders auffällt: Die Medien kolportierten diese Gefälligkeitsstudien, ohne Gegendarstellungen zum Beispiel beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV einzuholen und verzichteten meist darauf, die Interessenlage der Urheber transparent zu machen.

Die jüngste Studie wurde von der UBS verbreitet. Erstellt wurde sie vom deutschen Professor Bernd Raffelhüschen, der seit Jahren Horrorszenarien gegen den Generationenvertrag anbietet, sowie von einer Finanzspezialistin des UBS Chief Investment Office. Gleichzeitig wirbt die UBS mit einer Werbebroschüre beim Publikum für das private Vorsorgesparen mittels Anlagevehikeln mit einem Aktienanteil bis zu 75%.

Die AHV schlecht reden und gleichzeitig die riskanten und teuren Vorsorgefonds der Banken anpreisen, – so läuft momentan die subtile Meinungsbeeinflussung gegen den Rentenkompromiss 2020 des Parlaments.

Diese UBS-Studie gegen die AHV – es ist seit 2014 die vierte mit der gleichen Methodik – definiert mit einer so genannten “Generationenbilanz“ eine so genannt „implizite Staatsschuld“ gegenüber allen Versicherten. Sie rechnet mit einer fiktiven „AHV-Finanzierungslücke“ in der Höhe von 173% des Bruttoinlandprodukts, entsprechend einem angeblich „ungedeckten Leistungsversprechen“ des Bundes von 1000 Milliarden Franken. So wird mit einem fiktiven Staatspleite-Szenarium Verunsicherung geschürt!

Gefälligkeitsstudien mit politischer Absicht

Wie kommt der deutsche Professor auf solche Verschuldungszahlen? In seiner abenteuerlichen Rechnung ging er von der fiktiven Annahme aus, dass von jetzt an für alle lebenden Bewohner der Schweiz bis an ihr Lebensende keine Zusatzfinanzierung der AHV mehr erfolgen würde. Bis 2050 und darüber hinaus hat er in seinem scheinexakten Rechenmodell eigene Annahmen über zukünftige Zinshöhen, Produktivitäten, Inflationsziffern, demographische Entwicklung und Zuwanderung getroffen.

Solche Langzeitmodelle sind prognostischer Unfug. Sie dienen einzig politischen Zwecken. Die Experten des BSV bezeichneten bereits 2015 diese „Generationenbilanz“ der UBS diplomatisch als für das AHV-Umlageverfahren „ungeeignet, um die finanzielle Situation der AHV zu beurteilen“.

Das BSV sagt auch, dass die Behauptung der UBS-Studie, wonach die älteren Arbeitnehmer zwischen 53 und 63 Jahren keine Sanierungslast für die Altersvorsorge mittragen würden, rechnerisch schlicht falsch ist. Denn die älteren Arbeitnehmer zahlen insgesamt tendenziell mehr Beiträge ins Vorsorgesystem und finanzieren mit dem Mehrwertsteuer-Zuschlag bis an ihr Lebensende die Altersvorsorge der Jüngeren mit.

Frühere pseudowissenschaftliche Angstmacher-Studien haben uns belehrt, dass solche Langfristprognosen nichts taugen. Nach der erstmaligen, grossen AHV-Prognose einer Expertengruppe des Bundes von 1995 (der sog. IDA-Fiso-Studie) wäre die AHV bereits vor zwölf Jahren Pleite gegangen.

Freilich sind für das nächste und übernächste Jahrzehnt mehr Einzahlungen in die AHV nötig, um die Alterung zu finanzieren. Ausgerechnet die Kompromiss-Vorlage, über die im Herbst abgestimmt wird, dient der finanziellen Sicherung von AHV- und Pensionskassen-Renten bis mindestens 2030.

Hohe Kosten der Zweiten Säule

Alle diese Parteigutachten aus der Bankenbranche verschweigen allerdings eine teure Kehrseite unseres Dreisäulen-Systems der Altersvorsorge, nämlich die hohen Vermögensverwaltungskosten bei den Kapitalanlagen der Zweiten Säule. Sie fallen im heutigen Tiefzinsumfeld besonders stark ins Gewicht.

Aus der Statistik der Oberaufsicht aller Pensionskassen OAK ist ersichtlich, dass allein die Vermögensverwaltungskosten unserer Pensionskassenkapitalien im Durchschnitt jährlich 0,42% des Anlagevermögens auffressen, was die Versicherten über 3,5 Milliarden Franken pro Jahr kostet. Diese Kosten versickern bei den Banken, Vermögensverwaltern, Asset Managern, Anlagefonds und Hedgefonds-Betreibern. Hinzu kommen die rund 900 Millionen Franken an eigenen Verwaltungskosten der 1800 Pensionskassen und die schätzungsweise 600 Millionen Franken Gewinn der Privatassekuranz aus ihren Sammelstiftungen. Das gesamte, bis heute angesparte Vermögen der Beruflichen Vorsorge (Zweite Säule) umfasst sage und schreibe 1048 Milliarden Franken, also mehr als eine Billion, – für den Finanzplatz ein grosses Geschäft.

Jeder siebte Franken der Renten- und Kapitalleistungen der Zweiten Säule versickert in der Kostenfalle der Vermögensanlagen und der Kassenverwaltungen. Das BSV und die OAK haben es bisher trotz wiederholter Aufforderung verpasst, diese jährlichen Gesamtkosten pro Versicherten oder in Prozent des Anlagekapitals für jede Kasse einzeln mit einer Kennziffer transparent aufzulisten und einen Kosten-Rendite-Vergleich der PK-Anlagen zu publizieren. Die Datensätze wären heute vorhanden. Das Preis- und Kostenbewusstsein ist auch in der Bundesbürokratie noch entwicklungsfähig!

Geschichte wiederholt sich

Wenn es um die Altersvorsorge geht, wiederholt sich die Geschichte. Bereits bei der Einführung der AHV 1947 bekämpften die grossen Banken und die Privatassekuranz vereint mit dem Zürcher Freisinn unsere AHV als staatliche Altersvorsorge. Die damalige Kampforganisation gegen die AHV-Einführung war der „Elefantenclub“, daraus entstand später die staatsfeindliche Organisation „Trumpf Buur“. Die Banken strebten stets eine privatisierte Altersvorsorge an. Auch heute profiliert sich die Neue Zürcher Zeitung erneut als Kampfblatt gegen den Rentenkompromiss.

Was freilich historisch total gekehrt hat, ist die Haltung der SVP. Ihre Vorläuferin, die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB, war damals, 1947, vehemente Befürworterin der AHV. Für Bauern und Kleingewerbler ist die AHV – damals wie heute – die tragende Säule ihrer Altersvorsorge. Bloss wird die Nachfolgepartei SVP heute nicht mehr von bodenständigen Mittelständlern, sondern von neureichen Staatskritikern angeführt.

Im Herbst wird eine unheilige Allianz von radikalen Arbeitgebergruppen, Finanzkreisen und Genfer Linken – aus unterschiedlichsten Interessen – den Rentenkompromiss des Parlaments bekämpfen. Das ist paradox und unverständlich: Denn ausgerechnet diese Rentenstabilisierungsvorlage wird dazu beitragen, sowohl die Renten der AHV als auch die Pensionskassenleistungen sicherer zu machen.

>>PDF Download